Auch wenn die eigene wirtschaftliche Tätigkeit noch keinen Gewinn abwirft, rate ich, die eigene Firma bald zu gründen und sich entsprechend bei Ihrer Kommunikation nach aussen an die Sitten und Gebräuche des lokalen Gewerbes zu halten.
Abgesehen von den üblichen Machtspielen, die sich unter dem Druck der Konkurrenz ereignen, gibt es einige Besonderheiten, auf die wir immer wieder aufmerksam machen müssen. Sie werden wohl nicht absichtlich immer wieder vergessen. Dazu zählen:
Da wir vielfach im Charakterwachstums-, im Resilienz- und in anderen Grenzbereichen arbeiten, übernehmen wir als Arbeitgebende mindestens 20% der Fitness-, der nichtmedizinischen Gesundheits- und der entsprechenden Weiterbildungskosten, die nach den einschlägigen wissenschaftlichen Kriterien instruiert resp. in entsprechend zertifizierten Betrieben durchgeführt werden.
Zu den Grundlagen unserer Tätigkeit gehört es, den Körper in all seinen Teilen und Aspekten wieder dazu zu nehmen. Obwohl wir selber keine Fitness-Profis sind, haben wir darin einen professionellen Ernst und gehört Fitness zu unseren Tätigkeiten wie in anderen Berufen zum Beispiel regelmässiges Studium von aktuellen Publikationen oder laufende Weiterbildung. Der Aufwand dieser Tätigkeiten gehört zu den Gewinnungskosten und ist, zumindest in der Schweiz, steuerabzugsbereichtigt.
Qualität: Die Qualität der Fitness wird massgeblich von der fachgerechten Instruktion bestimmt. Aber auch dort ist das Wissenschaftlich-Schamanische weitestgehend noch nicht bekannt. Deshalb folgende Hinweise: 1. Sie brauchen einen Fitnessbetrieb mit einer Instruktorin/einen Instruktor mit wissenschaftlich solider Ausbildung, die resp. der zumindest für das Gesamtpgrogramm beigezogen werden kann. 2. Ihre Fitness muss die verschiedenen Bereiche Wahrnehmung, stabilisierende tiefe Rumpfmuskulatur, Haltungskorrekur, Cardio (Herz-Lunge HIT und Ausdauer), Beweglichkeit, Koordination, Gleichgewicht, Kraft, Bewegung, Ernährung, Trainingslehre und Anatomie umfassen. Sie werden also zum Beispiel nicht einfach nur stundenlang die Zeit wegradeln.
Nachweis: Für den Nachweis Ihrer Fitnessaktivitäten im genannten Sinn, auch gegenüber von Steuerbehörden sollte es reichen, wenn der Gesamtinstruktor/die Gesamtinstruktorin eine Liste der von Ihnen besuchten, professionell geleiteten Trainings (Person Trainings und Kleingruppen-Trainings), die bei den heutigen Buchungssystemen mit ein paar Klicks einfachst erstellt werden können, bestätigt. Aber auch eine solche Liste allein, auf dem Firmenpapier des zertifizierten Fitnessbetriebs, zusammen mit dem Beschrieb unseres Fitnesskonzepts als Teil der beruflichen Tätigkeit, sollte reichen.